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jus cogens

jus cogens Logo #42834Mit jus cogens (lat.) wird zwingendes Recht bezeichnet. Siehe unter abdingbar. Der Gegenbegriff ist jus dispositivum.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/juscogens.php

Jus cogens

Jus cogens Logo #42871zwingendes Recht.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/jus-cogens
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